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Stand 01.09.2026
60 Min
50 Min
5 x 50 Min
10 x 50 Min
Einheit Psychotherapie (Kontingent für Patienten mit Nachweis der Bedürftigkeit) bzw. im Rahmen laufender Fortbildung / 50 Min
60-90 Min
60-90 Min
60-90 Min
3 x 60-90 Min
10 x 60-90 Min
10 x 60-90 Min
Honorare für psychotherapeutische Behandlungen können Sie in Ihrer Steuererklärung als „Sonderausgaben“ geltend machen und so u. U. Ihre Steuerlast mindern.
Nach einem Urteil des FG Münster (AZ: 3 K 2845/02 E) sind psychotherapeutische
Behandlungskosten auch dann als „außergewöhnliche Belastung“ anzuerkennen,
wenn sie von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.
Dabei ist nicht von Belang, ob die Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, sondern die gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zur Heilung oder Linderung einer akuten Erkrankung.
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, die auch die Kosten für den sektoralen Heilpraktiker (für Psychotherapie abdeckt, fragen Sie Ihre Versicherung nach der Erstattungssumme. Eine vollständige Erstattung kann jedoch nicht garantiert werden.